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   BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70   

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BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70 (https://dejure.org/1971,30)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.1971 - I WB 61.70 (https://dejure.org/1971,30)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 1971 - I WB 61.70 (https://dejure.org/1971,30)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 43, 193
 
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Wird zitiert von ... (123)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.12.1970 - I WB 93.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70
    Denn die Frage, ob eine zulässige Klageänderung vorliegt, ist nach der weit überwiegenden Meinung des Schrifttums (Baumbach/Lauterbach, ZPO 30. Aufl. Einführung 3 vor § 274; Wieczorek, ZPO § 274 Anm. B 1 c; Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, 8. Aufl. § 89 IV 5; RGZ 105, 275, 279) und nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 23. Dezember 1970 - I WB 93/70), an der festzuhalten ist, vor der Frage nach der Zulässigkeit des Rechtswegs zu prüfen.
  • BVerwG, 10.05.1968 - I WB 22.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70
    Die Wehrbeschwerdeordnung kennt nämlich keine Klageerweiterung (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. u.a. Beschluß vom 10. Mai 1968 - I WB 22/68).
  • BVerwG, 04.11.1969 - I WB 39.69

    Berufung in ein Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit - Anspruch auf bestimmte

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70
    Da bei den Truppendienstgerichten und beim Wehrdienstsenat, wie ausgeführt, für eine Kostenentscheidung kein Raum ist, andererseits aber eine Entscheidung über die vor den Verwaltungsgerichten entstandenen Kosten unumgänglich ist, hat der Senat über diese Kosten anstelle des Verwaltungsgerichts zu entscheiden; dabei sind die Kostenvorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend anzuwenden (BVerwG Beschluß vom 4. November 1969 - I WB 39/69).
  • BDH, 31.01.1962 - WB 34/61

    Dokumentation - Dr. H. C. Strauß In Eigener Sache Vor Dem Deutschen Bundestag

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70
    Eine Sonderlage, wie sie dem Beschluß des Wehrdienstsenats vom 31. Januar 1962 - WB 34/61 - zugrunde lag, ist hier nicht gegeben.
  • RG, 20.10.1922 - VII 835/21

    Beschlagnahmtes Militärgut; Rechtsweg

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70
    Denn die Frage, ob eine zulässige Klageänderung vorliegt, ist nach der weit überwiegenden Meinung des Schrifttums (Baumbach/Lauterbach, ZPO 30. Aufl. Einführung 3 vor § 274; Wieczorek, ZPO § 274 Anm. B 1 c; Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, 8. Aufl. § 89 IV 5; RGZ 105, 275, 279) und nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 23. Dezember 1970 - I WB 93/70), an der festzuhalten ist, vor der Frage nach der Zulässigkeit des Rechtswegs zu prüfen.
  • VG Saarlouis, 24.04.2017 - 3 K 1137/16

    Jugendhilferecht: Anspruch auf die Erstattung der Kosten für eine

    Der Regelung in § 17b Abs. 2 S. 2 GVG, der zufolge der Klägerin die entstandenen Mehrkosten auch dann aufzuerlegen sind, wenn sie in der Hauptsache obsiegt, geht die speziellere Vorschrift des § 155 Abs. 5 VwGO vor.(Vgl. die amtliche Begründung in BT-Drs. 11/730 S. 38; BVerwGE 43, 193 (194); Schoch/Schneider/Bier/Ehlers, 31. EL Juni 2016, GVG § 17b Rn 10.) Danach können Kosten, die durch das Verschulden eines Beteiligten entstanden sind, diesem auferlegt werden.
  • BVerwG, 24.07.1980 - 1 WB 190.79

    Rechtsmittel

    Der erstmals mit Schriftsatz vom 28. Januar 1980 gestellte Antrag, den BMVg zu verpflichten, ihn, den Antragsteller, mit sofortiger Wirkung zum Fregattenkapitän zu befördern (Antrag zu 2), ist schon deshalb unzulässig, weil Gegenstand des Antragsverfahrens nur sein kann, was Gegenstand des Vorverfahrens war (BVerwGE 43, 193, 195) [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70].

    Eine der Klageerweiterung anderer Verfahrensarten entsprechende Antragserweiterung kennt die Wehrbeschwerdeordnung nicht (BVerwGE 43, 193, 195 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70] m.w.N.).

    Infolge der Unzulässigkeit der Klageänderung kann und muß offenbleiben, ob für diesen Antrag der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben ist (BVerwGE 43, 193, 195 f [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70] m.w.N.).

  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87

    Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung

    Eine entsprechende Verweisung kommt jedoch nicht in Betracht, weil Gegenstand des gerichtlichen Antragsverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung nur sein kann, was Gegenstand des Vorverfahrens war (vgl. BVerwGE 43, 193, 195), hier mithin eine unzulässige Erweiterung des ursprünglichen Antrages vorliegt.
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